Erstbelehrung nach § 43 IfSG

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe oder in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung

Die Belehrung erfolgt ausschließlich als online-Meeting über Zoom, jeweils dienstags um 13:45 Uhr und donnerstags um 12:45 Uhr.

Für Gruppen ab 5 Personen können Sie hier einen Sondertermin anfragen.

Details finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Auf dem Bild sieht man die das Zoom-Logo

Wer muss belehrt werden?

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch ihr Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt (Dr. K. Schnell ist dazu vom Gesundheitsamt Coburg beauftragt)

 

1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:

 

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

 

und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen

 

ODER

 

2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

 

 

Wie erfolgt die Belehrung?

Die Belehrung erfolgt ausschließlich als online-Meeting über Zoom, jeweils dienstags um 13:45 Uhr und donnerstags um 12:45 Uhr.

 

Für Gruppen ab 5 Personen können Sie hier einen Sondertermin anfragen.

 

Sie müssen sich NICHT vorher anmelden. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab. Die Vorgehensweise finden Sie im Folgenden exakt beschrieben:

 

Öffnen Sie auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC pünktlich!!! zur angegebenen Zeit folgenden Link:

 

Zoom-Meeting Erstbelehrung §43 IfSG

Nach Anklicken des Links betreten Sie einen virtuellen Warteraum. Warten Sie bitte, bis Sie aufgerufen werden.

 

 

Wie erhalte ich eine Bescheinigung?

Übermitteln Sie uns NACH erfolgter Belehrung (Anwesenheitskontrolle!) über unser Kontaktformular IfSG   Ihre Daten und holen Sie ab dem folgenden Werktag die Bescheinigung persönlich in der Praxis ab. Bei Abholung bezahlen Sie bitte 20 EUR bar.

 

Datenübermittlung hier:     Daten IfSG

 

 

Sie können uns auch NACH erfolgter Belehrung (Anwesenheitskontrolle!) ein vorfrankiertes (1.60 EUR) mit Ihrer Adresse versehenes großes Briefkuvert, 20 EUR in bar und folgende Angaben zuschicken:

 

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Arbeitgeber
  • Telefon- oder Mobil-Nr. für evtl. Rückfragen

 

Sie erhalten in diesem Fall Ihre Bescheinigung per Post.

Auf dem Bild sieht man eine Frau mit einem Headset

So erreichen Sie uns

Unsere Sprechzeiten und Kontaktdaten – sprechen Sie uns an.

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96450 Coburg
Parkplätze vorhanden
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